Mit dem neuen Hochschulgesetz (HochSchG) vom 23.09.2020 gibt es im Hinblick auf das duale Studium einige Neuerungen. Vieles ist gleich geblieben, da es sich bewährt hat. So bieten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiterhin wie bisher auch duale Bachelorstudiengänge in den beiden Varianten ‚ausbildungsintegriert‘ und ‚praxisintegriert‘ an. Künftig wird es auch duale Masterstudiengänge geben. Damit können sowohl Studierende als auch Unternehmen die Vorteile des dualen Angebots über die gesamte hochschulische Bildungskette hinweg nutzen. Die dualen Masterstudiengänge werden direkt auf dualen Bachelorstudiengängen aufbauen – sie sind also konsekutiv – außerdem nah an der Praxis und für die Studierenden gebührenfrei.
Das neue HochSchG definiert unter anderem die „besonderen Charakteristika“ des Profilmerkmals „dual“ als die systematische "inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung" der Lernorte (HochSchG § 20 Abs. 3). Dies ist nicht fundamental neu, aber erstmals sind diese Kennzeichen nunmehr gesetzlich festgeschrieben!
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