News der Dualen Hochschule RLP 04_2020 - "Neues Hochschulgesetz" - online-version
 
 
Newsletter 04/2020 - Sonderausgabe "Neues Hochschulgesetz"
 
Hier ist er, der Sonder-Newsletter mit dem Thema "Neues Hochschulgesetz und Duales Studium". Gleichzeitig ist es der letzte für dieses Jahr.
  
Wir wünschen Ihnen besinnliche Festtage und einen guten Rutsch!

Ihr Team der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz
 
 
 
 
 
           
 
Mit dem neuen Hochschulgesetz (HochSchG) vom 23.09.2020 gibt es im Hinblick auf das duale Studium einige Neuerungen.  Vieles ist gleich geblieben, da es sich bewährt hat. So bieten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiterhin wie bisher auch duale Bachelorstudiengänge in den beiden Varianten ‚ausbildungsintegriert‘ und ‚praxisintegriert‘ an. Künftig wird es auch duale Masterstudiengänge geben. Damit können sowohl Studierende als auch Unternehmen die Vorteile des dualen Angebots über die gesamte hochschulische Bildungskette hinweg nutzen. Die dualen Masterstudiengänge werden direkt auf dualen Bachelorstudiengängen aufbauen – sie sind also konsekutiv – außerdem nah an der Praxis und für die Studierenden gebührenfrei.
 
Das neue HochSchG definiert unter anderem die „besonderen Charakteristika“ des Profilmerkmals „dual“ als die systematische "inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung" der Lernorte (HochSchG § 20 Abs. 3). Dies ist nicht fundamental neu, aber erstmals sind diese Kennzeichen nunmehr gesetzlich festgeschrieben!
 
 
 
 
Originaltext: HochSchG § 20 Abs. 3
 
„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften richten Bachelorstudiengänge ein, in die eine berufliche Ausbildung (ausbildungsintegrierte Studiengänge) oder an deren Stelle tretende betriebliche Praxisphasen (praxisintegrierte Studi­engänge) integriert werden und die durch eine inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung von Studien- und Ausbildungs- oder Praxisphasen gekennzeichnet sind. Darüber hinaus können sie konsekutive Masterstudiengänge einrichten, in die betriebliche Praxisphasen integriert werden; für diese gelten die gleichen Anforderungen der Verzahnung nach Satz 1. Die Studiengänge nach den Sätzen 1 und 2 sind duale Studiengänge. […]“
 
 
 
 
 
Merkmal 1: Inhaltliche Verzahnung
 
Kompetenzen, die in der Theorie bzw. Praxis erworben werden, sollen in der Praxis bzw. Theorie Anwendung finden. Praxisprojekte, Praxisphasen und Praxissemester sind fester Bestandteil des Curriculums mit Vergabe von ECTS-Punkten. Einsatzorte und Lerninhalte sowie Lernziele werden in einem Praxisplan verbindlich festgelegt. Den dual Studierenden stehen feste Ansprechpartner*innen fachlich und organisatorisch zur Verfügung („Studiencoach“ und „Praxiscoach“).
 
 
 
 
 
Merkmal 2: Organisatorische Verzahnung
 
Es muss ein sog. Koordinierungsausschuss eingerichtet werden aus Hochschulvertreter*innen, Studierenden und Kooperationspartnern, die sich regelmäßig treffen. Praxispartner werden in die Qualitätssicherung des Studiengangs eingebunden. Verantwortlich dafür bleibt die Hochschule. Theorie- und Praxisphasen müssen zeitlich aufeinander abgestimmt werden, einschließlich eventueller Prüfungsphasen an Berufsbildenden Schulen. Die Einbindung von Lehrbeauftragten aus der Praxis ist möglich.
 
 
 
 
 
Merkmal 3: Vertragliche Verzahnung
 
Es existiert einerseits ein Kooperationsvertrag der Hochschule mit dem Unternehmen, andererseits ein Ausbildungsvertrag oder Praxisvertrag des Unternehmens mit der/dem Studierenden. Dieser Vertrag zwischen Unternehmen und Studierenden ist – neu – nunmehr auch im Gesetz festgeschrieben. Näheres ist in der Prüfungsordnung des betreffenden dualen Studiengangs zu regeln.
 
 
 
 
 
Duale Masterstudiengänge
 
Neu sind duale Masterstudiengänge. Auch hier gilt die "inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung" der Lernorte (HochSchG § 20 Abs. 3).
Für Studierende bedeutet das erweiterte Angebot: sie können mit nur einem Praxispartner den gesamten hochschulischen Qualifizierungsweg dual beschreiten, mit engem Praxisbezug während ihrer gesamten Studienzeit. Unternehmen können langfristig Fachkräfte auch im Rahmen der Weiterqualifizierung an sich binden und Studierende gewinnen, die bereits über profunde fachliche Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.
 
 
 
 
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Quellen: Die Bilder stammen aus der Bilddatenbank pixabay.com und aus dem Bestand der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz.
 
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